1.2.2. Würdigung Die Beklagte hat die Klägerin mit Zahlungsbefehl vom 30. Mai 2023 beim Betreibungsamt G._____ betrieben (KB 2). Nachdem die Klägerin dagegen Rechtsvorschlag erhoben hatte, wurde der Beklagten mit Urteil des Bezirksgerichts G._____ EB231213-L/U vom 27. März 2024 (teilweise) provisorische Rechtsöffnung erteilt. Dieser Entscheid wurde der Klägerin am 9. April 2024 zugestellt (KB 3). Mit Einreichung der Klage am 26. April 2024 wurde die 20-tägige Klagefrist gewahrt.