notwendige Feststellungsinteresse.3 Weitere Voraussetzung der Aberkennungsklage ist, dass der Schuldner Rechtsvorschlag erhoben und der Gläubiger provisorische Rechtsöffnung erhalten hat. Der Rechtsöffnungsentscheid muss hingegen noch nicht vollstreckbar sein.4 Schliesslich gilt gemäss Art. 83 Abs. 2 SchKG eine Klagefrist von 20 Tagen.