1.2. Besondere Prozessvoraussetzungen der Aberkennungsklage 1.2.1. Rechtliches Prozessvoraussetzung für die Aberkennungsklage ist eine im Zeitpunkt der Klageeinreichung gültige Betreibung. Die laufende Betreibung begründet das für die Aberkennungsklage als negative Feststellungsklage 1 BSK SchKG-STAEHELIN, 3. Aufl. 2021, Art. 83 N. 35. 2 Vgl. BGE 134 III 656 E. 5.3.1; BK ZPO I-BERGER, 2012, Art. 6 N. 27; KOTRONIS, Sachliche Zuständigkeit der Handelsgerichte für SchK-Klage, ZZZ 2016, S. 67 m.w.N. -8-