12. Mit Eingabe vom 21. Februar 2025 reichte die Beklagte eine Stellungnahme zum Schlussvortrag der Klägerin ein. Das Handelsgericht zieht in Erwägung: 1. Prozessvoraussetzungen Gemäss Art. 60 ZPO prüft das Gericht von Amtes wegen, ob die Prozessvoraussetzungen erfüllt sind. Zu den Prozessvoraussetzungen gehören namentlich die örtliche und die sachliche Zuständigkeit (Art. 59 Abs. 2 lit. b ZPO).