11.2. Mit Verfügung vom 24. Januar 2025 wurden den Parteien die Schlussvorträge jeweils zur Kenntnisnahme zugestellt. -7- 11.3. Mit Eingabe vom 10. Februar 2025 ersuchte der Rechtsvertreter der Beklagten um Ansetzung einer Frist zur Einreichung eines zweiten schriftlichen Vortrags. Der Vizepräsident wies den Antrag mit Verfügung vom 11. Februar 2025 ab.