8. Instruktionsverhandlung Am 27. August 2024 fand eine Instruktionsverhandlung mit Vergleichsgesprächen statt, in deren Rahmen keine Einigung erzielt wurde. Während der Verhandlung stellte die Beklagte zuhanden des Protokolls klar, dass sie mit Rechtsbegehren Ziffer 2 ihrer Klageantwort keine Widerklage erheben wollte. 9. Zweiter Schriftenwechsel Im zweiten Schriftenwechsel (Replik vom 17. September 2024 und Duplik vom 30. Oktober 2024) hielten die Parteien an ihren Ausführungen und bisher gestellten Rechtsbegehren fest.