5.3.2. Schlichtungsgesuch Die Beklagte focht die Kündigung am 1. Dezember 2023 bei der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks T._____ an und beantragte gleichzeitig die Erstreckung des Mietverhältnisses bis zum 31. Januar 2025. Anlässlich der Schlichtungsverhandlung vom 25. Januar 2024 konnte keine Einigung erzielt werden (Klage Rz. 15; Antwort Rz. 10). 5.3.3. Ausweisungsgesuch Am 2. Februar 2024 ersuchte die Klägerin das Handelsgericht des Kantons Aargau im Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen um Ausweisung der Beklagten aus dem Mietobjekt. Mit Entscheid vom 20. März 2024 trat das Handelsgericht auf das Gesuch nicht ein (HSU.2024.3).