3. Mietverhältnis 3.1. Klägerin als Vermieterin Die Klägerin ist Eigentümerin von Flächen im Einkaufszentrum D._____ in S._____. Sie vermietet diese an Geschäftsmieter. Hierfür wird sie durch die E._____ AG vertreten (Klage Rz. 10 f.). 3.2. Mietfläche Nach Auszug der F._____ stand im D._____ eine rund 3'000 m2 grosse Fläche leer. Auf dieser war ab dem 1. Februar 2024 die Realisierung eines Indoor-Freizeitparks geplant. Mit E-Mail vom 26. September 2022 teilte die E._____ AG der Beklagten mit, dass diese Fläche temporär für ein Jahr zur Verfügung stünde (Klage Rz. 21, Antwort Rz. 42; KB 13).