Gemäss den Behauptungen der Klägerin kommt für das Urheberrecht Audio-Nutzung ein Mehrwertsteuersatz von 2.5 % und für die verwandten Schutzrechte Audio-Nutzung ein Mehrwertsteuersatz von 7.7 % zur Anwendung (Klage Rz. 27). Dies ergibt einen Jahresanspruch inkl. MwSt. für das Urheberrecht Audio-Nutzung von gerundet Fr. 168.27 und für die verwandten Schutzrechte Audio-Nutzung von gerundet Fr. 58.93, d.h. einen Gesamtanspruch in der Höhe von Fr. 227.20 (KB 5 und 6).