" 1. Der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin CHF 227.20 zuzüglich Zins zu 5 % p.a. seit dem 2. Dezember 2022 sowie CHF 227.20 zuzüglich Zins zu 5 % p.a. seit dem 2. Januar 2024 zu bezahlen. 2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nummer […] des Betreibungsamts Neuenhof sei aufzuheben. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beklagten."