Demnach ist der fragliche Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes R._____, S._____ (Zahlungsbefehl vom 16. November 2023) im Umfang von Fr. 52'928.40 zzgl. Zins zu 5 % seit 17. August 2023 zu beseitigen. 8. Die Prozesskosten bestehen aus den Gerichtskosten und der Parteientschädigung (Art. 95 Abs. 1 ZPO). Die Prozesskosten werden der unterliegenden Partei auferlegt (Art. 106 Abs. 1 ZPO).