7. Mit Rechtsbegehren Ziff. 2 verlangt die Klägerin die Aufhebung des Rechtsvorschlags und damit die Erteilung der Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes R._____, S._____ (Zahlungsbefehl vom 16. November 2023). Dieses kann – nach Treu und Glauben ausgelegt (vgl. Art. 52 ZPO) – nur so verstanden werden, dass die Klägerin die Beseitigung des Rechtsvorschlags der Beklagten im Sinne von Art. 79 SchKG in der erwähnten Betreibung verlangt.