Am 7. September 2023 kam es zu einer Besprechung der Parteien bezüglich der gemeldeten Probleme. Der Inhalt der Gespräche wurde nicht protokolliert und von den Parteien teilweise unterschiedlich dargestellt. So soll die Beklagte nach Darstellung der Klägerin einzig die Lieferung des Auftrags Nr. 202018 beanstandet haben (Klage Rz. 27), derweil die Beklagte festhält, dass die gesamte Juni-Lieferung des Kartons mangelhaft gewesen sei, was auch an der Besprechung so zur Sprache gekommen sei (Antwort Rz. 100). Inwiefern die Beklagte ihre Beanstandungen an diesem Tag substantiiert hat, wird nicht näher ausgeführt;