Begutachtung des Druckes selbst hätte prüfen lassen. Zumindest bestand ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit hierzu. Gemäss Angaben der Beklagten wurden die Garantiekarten zwischen dem 15. (Montag) und dem 18. August 2023 (Freitag) gedruckt, geschnitten und gestanzt (Antwort Rz. 153). Umgehend danach sei der Sortieraufwand von Hand angefallen, weil "dort" – gemeint ist wohl beim Druckvorgang – erstmals Mängel zu Tage getreten seien (Duplik Rz. 154). Auch dies spricht dafür, dass der Mangel spätestens am 18. August 2023 erkannt war.