Aus dem Zeitplan zur Produktion der M._____- Garantiekarten (Duplikbeilage 29) gehe hervor, dass zwischen dem 15. und 18. August 2023 die streitgegenständlichen Karten gedruckt, geschnitten und gestanzt worden seien. Umgehend danach sei bereits der Sortieraufwand von Hand angefallen, weil dort erstmals die Mängel zu Tage getreten seien. Der Sortieraufwand sei vom 21. bis zum 25. August 2023 angefallen. Danach habe die Beklagte bereits wieder mit dem Nachdruck von Garantiekarten beginnen müssen (Duplik Rz. 153 f.).