46). Ferner habe die Beklagte jederzeit während des Druckvorganges Stichproben gemacht, die vereinzelt auftretenden kleinen schwarzen und blauen Einschlüsse sowie weisse Flecken seien aber nicht ersichtlich gewesen (Duplik Rz. 103). Aus dem Zeitplan zur Produktion der M._____- Garantiekarten (Duplikbeilage 29) gehe hervor, dass zwischen dem 15. und 18. August 2023 die streitgegenständlichen Karten gedruckt, geschnitten und gestanzt worden seien.