Dieses Vorgehen und die Bitte um Entsendung eines Papiertechnikers zur Beurteilung des Problems seien branchenüblich (Duplik Rz. 39). Auch seien die Paletten wie üblich stichprobenweise untersucht worden, wobei keine Mängel – die Verpackung war intakt, die Deckbogen liessen keine Fehler erkennen – festgestellt worden seien (Duplik Rz. 42).