Anlässlich der Besprechung beanstandete die Beklagte eine Teilmenge der Lieferung (Auftrag Nr. 202018), wobei von gesamthaft 53'185 Bögen des gelieferten Produkts 7'200 Bögen beanstandet wurden. Hier seien Fehldruckstellen festgestellt worden (Klage Rz. 26 f.). Die Beklagte und ihre Konzernschwester hätten nach der Lieferung am 13. Juni 2023 auf eine vorgängige Prüfung der Ware verzichtet und seien auch im Rahmen des Druckverfahrens ihrer Pflicht, Stichproben zu entnehmen, nicht nachgekommen. Die Rüge vom 31. August 2023 sei daher verspätet, die gekaufte Ware gelte als genehmigt (Klage Rz. 54).