besteht vor allem auch bei telefonisch geschlossenen umfangreichen und komplexen Vertragsschlüssen.33 Wird einem Bestätigungsschreiben im kaufmännischen Verkehr nicht innerhalb angemessener Frist widersprochen, entfaltet es rechtserzeugende Kraft mit konstitutiver Wirkung, weshalb der Vertrag mit dem bestätigten Inhalt gilt. Die Rechtfertigung liegt darin, dass der kaufmännische Verkehr aus Gründen der Rechtssicherheit auf rasche Klarstellung im Hinblick auf das Zustandekommen und den Inhalt eines Vertrages angewiesen ist.34