4.2. 4.2.1. Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu schaffen, und der Käufer, dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen (Art. 184 Abs. 1 OR). 4.2.2. Das Bestätigungsschreiben besteht in einer schriftlichen Erklärung, worin der Erklärende dem Empfänger des Schreibens mitteilt, er habe mit ihm einen in der Erklärung umschriebenen mündlichen Vertrag abgeschlossen. Solche Bestätigungsschreiben sind in der Praxis (namentlich in der Geschäftspraxis) sehr verbreitet. Das Bedürfnis zur schriftlichen Bestätigung - 14 -