Nachdem man mit den Vorlieferanten günstigere Einkaufspreise für die Rohstoffe habe aushandeln können, habe die Klägerin diese Preisreduktion von knapp 8% der Beklagten zukommen lassen und ihr am 13. April 2023 die aktualisierten Auftragsbestätigungen zugestellt (Klage Rz. 13, KB 3 und 5).