3.2. Vorliegend fand ein doppelter Rechtsschriftenwechsel statt. Gemäss dem den Parteien am 16. April 2024 zugestellten Merkblatt des Handelsgerichts sind neue Tatsachen und Beweismittel (sog. Noven) ohne Verzug vorzubringen, praxisgemäss innert 10 Tagen. Hiervon zu unterscheiden ist das