4.14. Am 3. November 2025 fand die Hauptverhandlung statt. Anlässlich dieser hielten die Parteien ihre Schlussvorträge und konnten sich dabei je zwei Mal äussern. Daraufhin zog sich das Handelsgericht zur Beratung zurück und fällte das vorliegende Urteil. -6- Das Handelsgericht zieht in Erwägung: 1. Das Gericht prüft die Prozessvoraussetzungen von Amtes wegen (Art. 60 ZPO). Darunter fallen insbesondere die örtliche und die sachliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts (Art. 59 Abs. 2 lit. b ZPO).