5. Die Klägerin sei zu verpflichten, der Beklagten einen Betrag von CHF 2'702.50 zu bezahlen, zzgl. Zins von 5% seit 12. November 2024. -5- 6. Die Klägerin sei zu verpflichten, der Beklagten einen Betrag von CHF 4'846.50 zu bezahlen, zzgl. Zins von 5% seit dem 31. Dezember 2023. 7. Die Klägerin sei zu verpflichten, der Beklagten einen Betrag von CHF 926.25 zu bezahlen, zzgl. Zins von 5% seit dem 31. Dezember 2023. 8. Die Klägerin sei zu verpflichten, der Beklagten einen Betrag von CHF 899.30 zu bezahlen, zzgl. Zins von 5% seit dem 31. Dezember 2023