" 1. Es sei die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin den Betrag von CHF 52'928.40 zuzüglich Zins von 5% seit dem 17. August 2023 zu bezahlen. 2. Es sei der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes R._____, S._____ (Zahlungsbefehl vom 16. November 2023) aufzuheben. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten." 4.2. Nach Eingang des Gerichtskostenvorschusses stellte das Handelsgericht die Klage der Beklagten mit Verfügung vom 26. April 2024 zur Erstattung einer schriftlichen Antwort bis zum 18. Juni 2024 zu.