Die bestellte Ware wurde von der Beklagten für den Druck an die C._____ AG, ihre Konzernschwester, weitergegeben (Klage Rz. 22; Antwort Rz. 32). 3.3. Am 31. August 2023 teilte die Beklagte der Klägerin per Mail mit, dass sie mit dem Karton technische Probleme hätte (KB 22). Am 7. September 2023 trafen sich die Parteien zur Besprechung der erwähnten Probleme (u.a. Klage Rz. 26; Antwort Rz. 99 f.).