3. 3.1. Die Beklagte bestellte am 31. März 2023 telefonisch bei der Klägerin 30'000 kg veredelten Druckkarton der Art XY, lieferbar in zwei Teillieferungen. Mit zwei Auftragsbestätigungen vom 5. und 6. April 2023 bestätigte die Klägerin gegenüber der Beklagten diesen Auftrag (KB 2 - 5). 3.2. Die erste Tranche des bestellten Kartons über 15'027 kg lieferte die Klägerin am 2. Juni, die zweite Tranche über 15'853 kg am 13. Juni 2023. Dabei erfolgte die Lieferung jeweils in 30 Paletten zu je ca. 530 kg (KB 15 und Widerklageantwort [WKA]-Beilage 39).