1. In teilweiser Gutheissung der Klage wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin Fr. 1'948'569.91 zzgl. Zins zu 5 % seit dem 20. Januar 2024 zu bezahlen. 2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 999 des Regionalen Betreibungsamts T._____ wird im Umfang von Fr. 1'948'569.91 zzgl. Zins zu 5 % seit dem 20. Januar 2024 beseitigt.