Die Beklagte behauptet, die Klägerin habe die Ablieferung von Reka Checks im Wert von Fr. 1'890.00 vom 13. Januar 2023 nicht berücksichtigt (Duplik Rz. 71; DB 21). Die Klägerin behauptet diesbezüglich in ihrer Noveneingabe vom 14. März 2025 (Rz. 59) erstmals, die Parteien hätten eigentlich vereinbart gehabt, dass die Reka Checks noch im Dezember 2022 abgeliefert werden sollten, weshalb diese auch dort berücksichtigt worden seien. Tatsächlich habe die Beklagte die Reka Checks aber erst im Januar 2023 abgeliefert. Am Endsaldo ändere sich somit auch bei einer Korrektur nichts.