3.3.4.2. Abschlusssaldo 2023 Die Parteien sind sich einig, dass grundsätzlich von der klägerischen Excelliste "Saldoübersicht B._____ - C._____" ausgegangen werden kann (Duplik Rz. 70; KB 36). Demnach stehen sich Abholungen der Beklagten in der Höhe von Fr. 5'152'777.60 und Ablieferungen der Beklagten an die F._____ via G._____ in der Höhe von Fr. 5'328'670.00 gegenüber (KB 34, erster Ordner, erster Reiter).