3.3.4.1. Jahresendbestand 2022 Die Parteien sind sich einig, dass grundsätzlich von der klägerischen Excelliste "Saldoübersicht B._____ - C._____" ausgegangen werden kann (Duplik Rz. 66; KB 35). Demnach stehen sich Abholungen der Beklagten in der Höhe von Fr. 6'379'943.90 und Ablieferungen der Beklagten an die F._____ via G._____ in der Höhe von Fr. 5'340'100.00 sowie von Reka Checks in der Höhe von Fr. 2'380.00 gegenüber (KB 33, erster Ordner, erster Reiter).