Der klägerischen Excelliste "Saldoübersicht B._____ - C._____" lässt sich entnehmen, dass nur Ablieferungen von Reka Checks im Wert von Fr. 60.00 berücksichtigt wurden (RB 4, erster Ordner, erster Reiter). Demnach ist nachgewiesen, dass die Klägerin zu Gunsten der Beklagten eine weitere Ablieferung von Reka Checks im Wert von Fr. 440.00 hätte berücksichtigen müssen, sodass sich die klägerische Forderung um Fr. 440.00 reduziert.