Dem entspricht auch, dass die von der Beklagten geltend gemachten Reka Checks-Ablieferungen, die von der Klägerin im Jahr 2014 nicht berücksichtigt worden sein sollen, genau demjenigen Wert entsprechen (Fr. 1'050.00), welchen die Klägerin für das Jahr 2014 im Monat Dezember verbuchte (RB 2, erster Ordner, erster Reiter). Aus der DB 4 ergibt sich denn auch, dass im ganzen Jahr 2014 Reka Checks bloss im Wert von Fr. 1'050.00 abgeliefert wurden. Die Fr. 20.00 für den Monat Dezember 2014 wurden korrigiert (vgl. KB 7).