3.3.2. Schuldbekenntnis / Novation / Kontokorrentverhältnis Die Klägerin führt aus, nachdem die Beklagte bis zum 31. Dezember 2021 jeweils den Jahresendtresorbestand unterschriftlich anerkannt habe, sei im vorliegenden Fall nur der Zeitraum ab Januar 2022 bis zur Vertragsbeendigung im November 2023 von Relevanz (Klage Rz. 31).