3.2.3. Schuldbekenntnis / Novation / Saldoziehung 3.2.3.1. Schuldbekenntnis Das Schuldbekenntnis nach Art. 17 OR ist die Erklärung des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, es bestehe eine bestimmte Schuld und er wolle sie erfüllen.30