Der Anspruch der Klägerin setze sich aus dem Saldo per Ende 2021 in der Höhe von Fr. 1'109'715.75 sowie den in den Jahren 2022 und 2023 von der Beklagten abgeholten und der Klägerin gutgeschriebenen Beträgen in der Höhe von Fr. 11'532'721.50 (Abholungen) bzw. Fr. 10'668'770.00 (Gutschriften) sowie den Reka-Checks in der Höhe von Fr. 2'380.00 zusammen. Es ergebe sich eine Differenz zu Gunsten der Klägerin in der Höhe von Fr. 1'971'287.25 zuzüglich dem im Juni 2023 abhanden gekommenen Geld von Fr. 29'100.00 (total: Fr. 2'000'387.25; Klage Rz. 23 und 31 ff.