Über die einzelnen bei der Klägerin abgeholten und der F._____ bzw. I._____ / G._____ abgelieferten Beträge habe die Beklagte jeweils eine fortlaufende Saldoliste geführt. Diese sei der Klägerin periodisch zugestellt worden. Wenn die Klägerin auf der Liste Fehler entdeckt habe, habe sie diese der Beklagten zur Korrektur gemeldet.