3. Klägerischer Anspruch 3.1. Parteibehauptungen 3.1.1. Klägerin Die Klägerin behauptet, mit dem Rahmenvertrag vom 16. Dezember 2013 (KB 4) habe sich die Beklagte ab dem 1. Januar 2014 dazu verpflichtet, die Kassen der stationären Billettautomaten zu leeren und bei den Verkaufsstellen Geld abzuholen. Das so eingesammelte Geld sollte zur Beklagten transportiert und dort gezählt werden. Das Ergebnis sei der Klägerin zu rapportieren gewesen. Das Münzgeld sei anschliessend durch die I.___