12.3. Mit Eingabe vom 2. Mai 2025 verzichtete die Beklagte auf die Durchführung einer mündlichen Hauptverhandlung. Gleichzeitig teilte ihr Rechtsvertreter mit, dass er sie ab sofort nicht mehr vertrete. 13. 13.1. Mit Verfügung vom 5. Mai 2025 setzte der Präsident den Parteien eine Frist bis zum 16. Mai 2025, um ihre schriftlichen Schlussvorträge einzureichen. -6- 13.2. Mit Eingabe vom 15. Mai 2025 reichte die Klägerin ihren schriftlichen Schlussvortrag und eine Kostennote ein.