10. Mit Verfügung vom 28. Februar 2025 überwies der Präsident das Verfahren ans Handelsgericht, teilte die Zusammensetzung des Spruchkörpers mit und setzte den Parteien Frist bis 14. März 2025, um allfällige Noven schriftlich vorzubringen. 11. Mit Eingabe vom 14. März 2025 reichte die Klägerin Noven ein und nahm zur Duplik der Beklagten Stellung.