8. 8.1. Am 28. Juni 2024 fand eine Instruktionsverhandlung mit informeller Parteibefragung und Vermittlungsgespräch statt. Dabei einigten sich die Parteien auf eine Sistierung des Verfahrens bis 31. August 2024 oder Widerruf durch eine der Parteien. Diese Sistierung wurde mit Verfügung vom -5- 30. August 2024 bis 23. September 2024 oder Widerruf durch eine der Parteien verlängert. 8.2. Mit Verfügung vom 25. September 2024 setzte der Präsident der Klägerin Frist zur Erstattung einer schriftlichen Replik bis 15. November 2024. 9. Mit Replik vom 14. November 2024 und Duplik vom 23. Januar 2025 hielten die Parteien an ihren Rechtsbegehren fest.