7. 7.1. Mit Verfügung vom 29. Mai 2024 setzte der Präsident der A._____ Frist bis zum 7. Juni 2024 an, um sich zu erklären, ob sie a) zugunsten der Beklagten als Nebenintervenientin am Verfahren teilnehmen will (Art. 79 Abs. 1 lit. a ZPO), b) anstelle der Beklagten mit deren Einverständnis den Prozess führen will (Art. 79 Abs. 1 lit. b ZPO) oder c) den Eintritt in das Verfahren ablehnt (Art. 79 Abs. 2 ZPO). 7.2. Mit Eingabe vom 6. Juni 2024 lehnte die A._____ den Eintritt in das vorliegende Verfahren i.S.v. Art. 79 Abs. 2 ZPO ab.