2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 999 des Regionalen Betreibungsamts T._____ sei im Umfang gemäss Ziffer 1 zu beseitigen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MWST) zu Lasten der Beklagten. Zur Begründung brachte die Klägerin im Wesentlichen vor, es habe Unregelmässigkeiten bei der Auftragsausführung durch die Beklagte gegeben, weshalb sie den Rahmenvertrag gekündigt habe. Es bestehe noch ein Saldo zu Gunsten der Klägerin, den die Beklagte zu begleichen habe. -4- 6. Mit Klageantwort vom 27. Mai 2024 stellte die Beklagte folgende Rechtsbegehren: