4.4. Mit Zahlungsbefehl des Regionalen Betreibungsamts W._____ vom 7. März 2024 betrieb die Beklagte die Klägerin in der Betreibung Nr. 888 für den Betrag von Fr. 1'974.40 zuzüglich Zins von 5 % p.a. seit dem 21. Januar 2024 und Betreibungskosten in der Höhe von Fr. 74.00 (KB 31). Die Klägerin erhob Rechtsvorschlag. 5. Mit Klage vom 8. April 2024 (persönlich überbracht am 8. April 2024) stellte die Klägerin folgende Rechtsbegehren: " 1. Es sei die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin CHF 1'998'129.91 nebst Zins zu 5 % seit dem 20. Januar 2024 zu bezahlen.