Das Handelsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Klägerin ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in R._____. Sie bezweckt im Wesentlichen […] (Klagebeilage [KB] 2). 1.2. Die Klägerin firmierte vormals unter Cc._____ und absorbierte im Jahr 2018 die D._____ (Dd._____) und die Cc-D._____ (KB 2). 1.3. Bis zur besagten Fusion trat die Klägerin zusammen mit A._____ unter der Dachmarke "J._____" auf. Nach der Fusion traten die Klägerin und die A._____ je selbständig auf. 2. Die Beklagte ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in S._____. Sie bezweckt hauptsächlich […] (KB 3).