Mag diese eine Pflanze tatsächlich als verrottet gelten, beweist das eingereichte Video in keiner Weise, dass die weiteren 9'899 Stecklinge ebenfalls verrotteten. In Anbetracht der erheblichen Schadenshöhe ist es unverständlich, weshalb die Klägerin nicht eine umfassendere Bestandesaufnahme zumindest auch per Video festhielt. Ebenso hätte das zu entsorgende Grüngut ohne grossen Aufwand fotografiert werden können. Immerhin hätte der Beweis des Abtransports von 4.2 Tonnen Grüngut als gewichtiges Indiz dienen können.