In RB 33 reicht die Klägerin ein Video vom 14. Juli 2022 ein. Hierzu behauptet sie, die Pflanzen seien verrottet (Replik Rz. 45). Auf dem lediglich vier Sekunden dauernden Video ist im besten Fall die Nahaufnahme einer Pflanze gut erkennbar, die Hanfblüten in braun-violett- grünlicher Färbung zeigt. Mag diese eine Pflanze tatsächlich als verrottet gelten, beweist das eingereichte Video in keiner Weise, dass die weiteren 9'899 Stecklinge ebenfalls verrotteten.