4.4.2. Rechtliches Ein Schaden ist die unfreiwillige Vermögensminderung, die in der Verminderung der Aktiven, Vermehrung der Passiven oder in entgangenem Gewinn bestehen kann. Nach der Differenztheorie entspricht der Schaden der Differenz zwischen dem gegenwärtigen Vermögensstand und dem hypothetischen Stand, den das Vermögen ohne das schädigende Ereignis grundsätzlich im Urteilszeitpunkt aufweisen würde.68 In der Regel ist im vertraglichen Kontext nach Art.