Zu den einzelnen angeblichen Schadenspositionen bestreitet die Beklagte 2 insbesondere, dass die Stecklinge nicht verwertbar bzw. wirklich verrottet seien (Antwort B2 Rz. 89), dass bei angeblich 9'900 Stecklingen ein Ertrag von 552 kg CBD-Hanfblüten guter Qualität resultiere (Antwort B2 Rz. 90), dass die Kooperationsvereinbarung vom 17. März 2024 (recte: 2022) erfüllt worden wäre, dass die Klägerin pro Monat 276kg CBD-Blüten hätte produzieren können und dass es sich bei den angeblich vereinbarten Preisen um Marktpreise handle (Antwort B2 Rz. 93).