Zum Produktionsausfall bringt die Beklagte 1 vor, die Klägerin habe keinerlei Beweis für die Anzahl und den Zeitpunkt der angeblich gepflanzten Stecklinge (Antwort B1 Rz. 65). Weiter bestreitet die Beklagte 1, dass die Klägerin die Rechnung der M._____ GmbH tatsächlich bezahlt habe (Antwort B1 Rz. 42). Sodann wird bestritten, dass 9'900 Stecklinge verrotteten (Antwort B1 Rz. 22, 65–66 und 84).